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Finanzierung

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Beteiligungen ?

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Von der Beratung bis zur Umsetzung.

Meine Leistung

Ich erstelle für Sie die Bedarfsanalyse, berate Sie hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten und unterstütze Sie bei der Umsetzung. Dabei bleibe ich für Sie bis zum erfolgreichen Abschluß immer "am Ball" und schöpfe alle Möglichkeiten aus, um zu einer sinnvollen Finanzierung zu gelangen.

Informationen

Eine solide Finanzplanung ist heute für Ihr Unternehmen wichtiger denn je !

Die jüngste Banken- und Immobilienkredit-Krise in den USA sowie Basel II veranlassen sowohl Banken als auch Wirtschaftsprüfer zu immer kritischeren Blicken in die interne Finanzplanung eines mittelständischen Unternehmens. Dabei erfüllen die vorherrschenden Gegebenheiten nur selten die hohen Anforderungen, die von Seiten der Kreditgeber und der Wirtschaftsprüfer an eine aussagefähige Finanzplanung gestellt werden. Wie Sie wissen, verpflichtet Basel II die Banken, ihre Kreditengagements auf Risiko zu prüfen, weil die verpflichtende Eigenkapitalausstattung der Bank gemäß Basel II in Abhängigkeit einer so ermittelten Risikostruktur bemessen wird. Die Banken verwenden zur Risikobeurteilung ihrer Kreditnehmer in der Regel ein "Rating"-Verfahren, welches u. a. von der in Jahresabschlüssen dokumentierten Unternehmenshistorie als auch von der internen Finanzplanung geprägt wird. Gerade Mittelständler, denen zur Finanzierung der Gang an die Börse verschlossen ist - und somit nur der Gang zur Hausbank bleibt -, müssen sich den gestiegenen Qualitätsanforderungen bei der Erstellung und Veröffentlichung von Finanzplanungsrechenwerken stellen. Ich/wir möchten die neuen Gegebenheiten daher zum Anlass nehmen, mit Ihnen zusammen Ihre interne Finanzplanung unter die Lupe zu nehmen.

Dabei möchte ich Sie auf folgende Brennpunkte aufmerksam machen:

Komponenten der Finanzplanung

Eine Finanzplanung besteht aus der Planung des Finanzbedarfs und aus der Planung der Finanzierung. Für Ihre Finanzplanung benötigen Sie Zahlen aus Ihrer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Ihrer Liquiditätsrechnung (oder auch Kapitalflussrechnung genannt). Diese drei Komponenten sollten so miteinander verzahnt sein, dass sie ein in sich geschlossenes System bilden. Nur wenn es weder denkbar noch möglich ist, dass eines dieser Elemente (z. B. nur Ihre Gewinn- und Verlustrechnung) losgelöst von den weiteren Elementen in Ihrem Rechnungswesen erstellt werden kann, sind Sie auf der sicheren Seite. Diese Vorgehensweise dürfte Ihnen nicht fremd sein, nutzen Sie doch bereits die "doppelte Buchführung" in Ihrem betrieblichen Rechnungswesen, was durch das Zusammenwirken von Erfolgskonten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie sämtlicher Bestandskonten in der Bilanz zu einem in sich geschlossenen System führt. Auf dieselbe Weise will ich/wollen wir auch Ihre Finanzplanung aufbauen, nur mit dem Unterschied, dass wir bei der Finanzplanung statt Ist-Zahlen Plandaten verwenden.

Planungssoftware

Haben Sie bislang Ihre Finanzplanung in Papierform erstellt? Wenn ja, dann sollten Sie sich umgehend eine geeignete Planungssoftware anschaffen, die in Ihr Rechnungswesen integriert ist. Externe, selbst erstellte Planungslösungen, etwa mit Hilfe von Mircosoft-Excel, sind besser als nichts, aber gefährlich, weil diese mit allerlei Planungsfehlern behaftet sein können. Beispiele: Planen Sie losgelöst von Ihrem betrieblichen Zahlenwerk die Inlandsumsätze, vergessen Sie nur allzu leicht, dass der Bruttoumsatz liquiditätserhöhend vereinnahmt wird, nicht der kalkulierte Verkaufspreis. Entsprechendes gilt auch für den Ausgabenbereich: Wenn Sie Waren einkaufen, müssen Sie zunächst Umsatzsteuer zahlen. Des Weiteren fließt vielfach die Sollzinsbelastung nur unzureichend in die Finanzplanung ein, weil der externe Planer nur allzu oft seine Planzahlen an die konkrete Zinshistorie anknüpft und den tatsächlichen Liquiditätsabfluss, auf den es ankommt, nur in den seltensten Fällen aus der Liquiditätsrechnung und dem dort geplanten Kontokorrentstand ableitet. Papier- und "Excel"-Planungen bergen außerdem die Gefahr von Rechen-, Formel- und Verknüpfungsfehlern. Sprechen Sie hierzu mit mir/uns. Wir empfehlen bzw. stellen Ihnen die richtige Planungssoftware gerne zur Verfügung.

Geeignete Szenariotechnik

Wichtig ist, um an den vorherigen Punkt anzuknüpfen, dass die Planungssoftware auch mehrere Szenarien simulieren und durchplanen kann. Während nämlich Ihre Buchführung auf vergangenheitsbezogenen Ist-Zahlen basiert, planen Sie mit Ihrer Finanz- und Liquiditätsplanung die Zukunft. Und diese kommt bekanntlich immer anders als geplant. Daher ist es wichtig, dass Ihre Plansoftware ohne zeitlichen Aufwand verschiedene Szenarien darstellen kann. So müssen die Auswirkungen auf die Zielkriterien "Ertrag" und "Liquidität" sofort erkennbar sein, wenn die Umsatzsteigerungsraten zu optimistisch angesetzt waren und nach unten korrigiert werden müssen. Oder denken Sie daran, dass plötzlich Ihr Hauptlieferant seine Preise erhöht, Sie jedoch diese Preiserhöhung nicht an Ihre eigenen Kunden weitergeben können. Nur durch die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Planprämissen und dem Durchspielen unterschiedlicher Varianten werden Sie Ihre künftige Finanzsituation realitätsnah planen können. Ich denke dabei auch an ein "worst-case"-Szenario und spiele für Sie verschiedene Gegensteuerungsmaßnahmen durch.

Dokumentation

Sind Ihre Planannahmen nur implizit in den Planzahlen enthalten, wird sich ein Außenstehender, etwa Ihr Kreditberater, schwer tun, Ihre Planung auf "Realitätsnähe" zu prüfen. Er wird dann Ihre Finanzplanung verwerfen und von vorneherein infrage stellen. Die Notwendigkeit einer Dokumentation erschließt sich ferner aus der Erkenntnis, dass viele Stellschrauben die planerischen Zielkriterien - teilweise stark - beeinflussen können und deshalb die konkreten Ausprägungen der unterschiedlichen Stellschrauben begründungspflichtig sind.

Plausibilitätsprüfung

Ein Kreditgeber, der Ihre erstellte Finanzplanung mit den verschiedenen Szenarien studiert, wird sich fragen, ob Ihre Planprämissen plausibel sind. Für Plausibilitätszwecke muss Ihre Planung daher mit den historischen Verhältnissen in Abgleich gebracht werden. So ist beispielsweise eine geplante Wareneinsatzquote von 50 Prozent plausibel, wenn in der Vergangenheit bereits solche Wareneinsatzquoten vorherrschend waren. Ich stimme die einzelnen Annahmen aus den verschiedenen Szenarien auf Plausibilität ab.

Zielsetzung

Setzen und definieren Sie konkrete Ziele: Schlechte Finanzplanung ist vielfach der Ausdruck einer mangelnden strategischen Sicht. Um gut planen zu können, müssen Sie sich fragen, wie und wohin Ihr Unternehmen mit realistischer Perspektive bis zum Ende des Planungshorizonts gehen soll. Nur mit einer konkreten Zielvorstellung können Sie bzw. ich/wir die Bedingungen planen, die Sie als Unternehmer "in der Hand" haben, und darüber hinaus die Bedingungen abschätzen, die Ihnen von außen (Konkurrenten, Markt, Zinsniveau) aufgebürdet werden.

Rollierende Planung

Eine Finanzplanung muss wie jede Planung auch neuen Gegebenheiten laufend angepasst werden (rollierende Planung). In solchen Fällen spreche ich aus Erfahrung, dass Altversionen erhalten und entsprechend archiviert werden sollten. Ihrem Kreditsachbearbeiter wird es aus Vergleichbarkeitsgründen wichtig sein, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen definierten Planungsstand mit einem bestimmten Planungshorizont zur Verfügung zu haben.
Bitte überdenken Sie diese Informationen und sprechen Sie mit mir/uns. Die Würdigung der Zukunftsentwicklung Ihres Unternehmens wird
- vor allem aus Sicht eines Kreditgebers - weiter zunehmen. Ohne ausreichende und solide Planung wird Ihre Kreditwürdigkeit bei Ihrer Bank künftig infrage stehen. Damit schwinden selbstverständlich auch Ihre Chancen auf eine positive Kreditentscheidung. Zwar mag eine solide Finanzplanung zunächst Geld kosten und ein fundierter Planungsprozess wird mehr Zeit in Anspruch nehmen. Langfristig gesehen wird diesen Mehrkosten aber eine Senkung von Finanzierungskosten gegenüberstehen, womit die Planungsaufwendungen mehr als kompensiert werden dürften, ganz abgesehen von der Vermeidung eines "Worst-Case-Szenarios" im Fall plötzlicher Illiquidität (Ruin im privaten Vermögensbereich sowie eine "Stigmatisierung" Ihrer Person als "gescheiterte Existenz").

Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden für die Durchführung einer optimalen Finanzplanung gemeinsam mit uns/mir dienen. Die Checkliste ersetzt selbstverständlich nicht die individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen. Ich freue mich auf Sie !

Checkliste: Finanzierung / Finanzplanung im Unternehmen

Beantwortet Ihre Finanzplanung folgende Schlüsselfragen?

Wofür wird das Kapital benötigt? Wie viel Kapital wird für den jeweiligen Verwendungszweck benötigt? Wann wird das Kapital benötigt? Welche Finanzierungsarten sollen eingesetzt werden? Welche Finanzierungsquellen sollen angesprochen werden? Welche Finanzierungskonditionen sollen erreicht werden?

wollen Sie bei den Kreditverhandlungen mit Ihrer Bank erfolgreich sein, ist es heute mit der Präsentation des Jahresabschlusses allein nicht mehr getan! Selbst mit einem "guten" Jahresabschluss präsentieren Sie sich Ihrer Hausbank gegenüber keinesfalls mehr als eminenter Schuldner. Denn die Kreditinstitute sind, wie Sie wissen, nach dem Kreditwesengesetz verpflichtet, ab einer Kredithöhe von 250.000 EUR die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers mittels "geeigneter Unterlagen" zu prüfen. Dies gilt nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Kreditgeschäftsführung sowohl für den Zeitpunkt der Kreditgewährung als auch während der Folgezeit der Kreditbeziehungen ("laufende Offenlegung"). Gängige Ratingverfahren wie der Standardansatz, mittels dessen die Bestimmung des Kreditrisikos mit Hilfe externer Ratingvorgabesätze bestimmt wird, und der Interne Ratingansatz, mittels dessen die Banken selbst die Risikogewichte ihrer Kreditnehmer unter Zugrundelegung von aufsichtlich vorgegebenen Risikogewichtsfunktionen ermitteln, erfordern innovative Ansätze für eine erfolgreiche Kreditbeschaffung.

Das Problem

Folgendes Beispiel soll der Anschauung dienen: Angenommen, Sie müssen noch in diesem Jahr einen Kreditantrag stellen, und Sie wissen, dass bis dahin der Jahresabschluss des vergangenen Jahres noch nicht fertig gestellt sein wird. Mit der Bilanz aus 2006 allein können Sie nicht erfolgreich aufwarten. Denn nach den Regelungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), an die sich Ihre Kreditbank halten muss, dürfen Kreditunterlagen maximal ein Alter von 12 Monaten aufweisen. Ein Jahresabschluss zum 31.12.2006 ist daher nur bis zum 31.12.2007 als zeitnah anzusehen. Nur hinsichtlich der Unterlagen zur "laufenden Offenlegung" der Bonitätsverhältnisse eines Kreditnehmers billigt das Aufsichtsamt einen zeitnahen Zeitraum von bis zu 24 Monaten, so dass die Bank nur für laufende Überprüfungszwecke den Jahresabschluss zum 31.12.2006 noch bis Ende 2008 akzeptieren wird. Eine erfolgreiche Kreditbeschaffung bzw. ein positives Rating dürfte mit dem alten Jahresabschluss daher nicht mehr zu erzielen sein. Was ist mithin zu tun, um mit geeigneten, zeitnah erstellten Unterlagen den Anforderungen der neuen Ratingverfahren zu genügen?

Die Lösung
Ich habe die Lösung für Sie: Ich erstelle gemeinsam mit Ihnen zeitnah die geeigneten Unterlagen für Ihr Kreditgespräch mit der Bank. Dabei erstelle erstellen wir zur Erfüllung der zeitlichen Vorgaben bzw. zur Überbrückung des seit dem letzten Jahresabschluss "offenen" Zeitraumes: Zwischenabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, aktuelle Summen- und Saldenlisten, Umsatzsteuervoranmeldungen, sonstige Unterlagen über aktuelle Umsätze, Auftragsbücher sowie Liquiditätspläne.Dies bedeutet für Sie: Sie können Ihrer Bank ergänzend neben dem Jahresabschluss (und ggf. Lagebericht) auch Unterlagen vorlegen, aus denen die Bank aussagefähige Informationen zu qualitativen Faktoren Ihrer Unternehmung, also z. B. über die Qualität und Verfügbarkeit von Informationen, Tätigkeiten des Managements, Position und künftige Entwicklung des Unternehmens, entnehmen kann.

Verbesserung der Qualität Ihres Jahresabschlusses/Ihrer Kreditunterlagen

Bekanntlich müssen Sie per Gesetz den Jahresabschluss Ihrer Kapitalgesellschaft nur dann von einem Abschlussprüfer (vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer) testieren lassen, wenn Ihre Gesellschaft eine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft ist. Doch geht die Bankenaufsicht schon seit längerem davon aus, dass auch kleine Unternehmen freiwillige Prüfungshandlungen vornehmen lassen. Lassen Sie daher Ihren Jahresabschluss durch mich/uns prüfen. Sehr hilfreich bei der Präsentation des Jahresabschlusses ist ein vom Steuerberater verfasster Erstellungsbericht, welcher neben dem üblichen Kontennachweis mit den aktuellen und den Vorjahreszahlen Informationen über die Auftragssituation, über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse und insbesondere Erläuterungen zu den wesentlichen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet.
Ihre Bank honoriert es auch, wenn Sie auf Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB verzichten: Ich/wir stellen daher im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses auch die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einem Anlagegitter dar, auch wenn Ihre GmbH nur eine kleine Kapitalgesellschaft ist und Sie das nach den Bilanzierungsvorschriften nicht unternehmen müssen. Des Weiteren erstelle(n) ich/ wir für Sie eine ausführliche und vollständig gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung, aus der u. a. auch Bestandsmehrungen und Bestandsminderungen ersichtlich sind. Damit haben Sie bei Ihrer Bank mehr Erfolg als mit dem zusammengefassten Posten "Rohergebnis". Die Mehrkosten der Erstellung sind verhältnismäßig gering zum Nutzen, den Sie damit bei Ihren Kreditverhandlungen erzielen.

Plausibilitätsprüfung

Zur Prüfung der Plausibilität begnügt sich Ihre Bank im Regelfall mit einer Plausibilitätsbeurteilung, die ich/wir mit den Jahresabschlussarbeiten erstellen. Sie müssen im Übrigen sowieso damit rechnen, dass Ihre Bank interne Plausibilitätsprüfungen vornimmt, etwa durch Abgleich der Zahlungseingänge auf dem Firmen-Kontokorrentkonto mit den angegebenen Umsätzen. Analoges gilt für die angegebenen Aufwendungen, die mit den Zahlungsausgängen auf dem Konto verglichen werden können. Ergänzende Fragen wird die Bank dann stellen, wenn Plausibilitäten fehlen, etwa weil die in der Bilanz und GuV widerspiegelnden Umsatz- oder Ergebnisentwicklungen nicht der laufenden Kontoentwicklung entsprechen.

Alternativ bei nicht bilanzierenden Mandanten

Wollen Sie als nicht bilanzierender Kreditnehmer Ihre Kreditwürdigkeit verbessern, dann sollten Sie ebenfalls mit mir/uns sprechen: Sind Sie nicht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet (z. B. als Freiberufler bzw. "Einnahmen-Überschussrechner"), müssen Sie dem Kreditantrag Ihrer Bank als Regel- bzw. Pflichtunterlagen alle zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen aussagekräftigen Unterlagen wie Einkommensteuererklärung, Gehaltsnachweise, Einkommensteuerbescheid sowie eine Einnahmen-Überschussrechnung beilegen. Die Einnahmen-Überschussrechnung sollte dabei noch durch eine Vermögensaufstellung ergänzt werden, die auch werthaltige Posten enthält, die in der Einnahmen-Überschussrechnung nicht erscheinen, wie z. B. Forderungen oder Vorräte. Andernfalls mehren diese Vermögenswerte nicht die Beurteilungsgrundlage. Zur weiteren Verbesserung Ihrer Position gegenüber der Bank empfiehlt es sich für Sie als Freiberufler, Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung einen vom Steuerberater verfassten Erstellungsbericht ggf. auch mit Kontengliederung beizufügen.

Das Finanzierungsgespräch

Das Finanzierungsgespräch wird neben der Qualität der aufbereiteten Unterlagen für dieses Gespräch auch vom Aufbau des Gesprächs, der Technik der Präsentation und der Darstellung des Finanzierungsbedarfs sowie der geplanten Finanzierungsstruktur geprägt. Vor Ihren Finanzierungsgesprächen gehe ich/gehen wir daher die gesamte Präsentation mit Ihnen durch und geben Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten. Im weiteren Verlauf der Gespräche beziehe(n) ich/wir mich/uns gerne ein. Dadurch erlangt das Kreditgespräch weitere Sachkunde und Neutralität.
Kreditinstitute sind im Rahmen bestimmter "Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft" verpflichtet, geeignete Maßnahmen und Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken zu treffen. Dazu gehört in erster Linie eine plausible und umfassende Bonitätsprüfung von Kreditkunden. Führen Sie sich stets vor Augen, dass Ihre eingereichten Kreditunterlagen die Bank von Ihrer künftigen Bonität und Fähigkeit zur Leistung des Kapitaldienstes überzeugen müssen und letztlich entscheiden, ob und zu welchen Konditionen Ihnen Kredit gewährt wird. Der Grad der Professionalität der Vorbereitung auf das Finanzierungsgespräch hat großen Einfluss auf den Erfolg der Finanzierungsverhandlungen. Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden für die Vorbereitung auf die erfolgreiche Kreditbeschaffung bzw. ein erfolgreiches Verhandeln mit Banken gemeinsam mit mir/uns dienen. Die Checkliste ersetzt natürlich nicht die individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen.


Checkliste: Unternehmenspräsentation zur erfolgreichen Kreditbeschaffung

Kreditunterlagen, die der Bank unbedingt vorzulegen sind:

Kreditnehmer ist juristische Person bzw. bilanzierungspflichtig

Jahresabschluss plus Lagebericht (Ausnahme: kleine Kapitalgesellschaft)
Verbesserung der Aussagekraft der Kreditunterlagen (bilanzierungspflichtige Kreditnehmer)J
ahresabschuss der freiwilligen Jahresabschlussprüfung unterzogen?
Erstellungsbericht zum Jahresabschluss erstellen lassen?
Bei kleinen Kapitalgesellschaften: Verzicht auf Erleichterungen und Erstellung eines "großen" Jahresabschlusses.
Vollständig gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung erstellt?

Kreditnehmer ist natürliche Person bzw. nicht bilanzierungspflichtig

Nachweise über die laufenden Bezüge
private Vermögensübersicht
Einkommensteuererklärung
Gehaltsnachweise
Einkommensteuerbescheid
Einnahmen-Überschussrechnung mit Erstellungsbericht
Plausibilität der Angaben

bilanzierungspflichtige Kreditnehmer:

Zahlungsein- und -ausgänge auf dem Firmenkontokorrentkonto stimmen mit den angegebenen Umsätzen in Bilanz/GuV überein?

nicht bilanzierungspflichtige Kreditnehmer:

dokumentierte Einnahmen und Ausgaben auf der Einnahmen-Überschussrechnung stimmen mit den Zahlungsein- und Ausgängen auf dem betrieblich genutzten Girokonto überein?
Finanzierungsgespräch
Präsentationstechniken geprüft ?
Ansprechende Darstellung von Finanzierungsbedarf und Finanzierungsstruktur