Riester 2.0. - Altersvorsorgereform

Der Gesetzgeber hat die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu geregelt. Die bisherige Riester-Rente wird durch ein einfacheres und deutlich flexibleres System ersetzt. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Für viele Menschen wird die Förderung dadurch spürbar attraktiver – und einige Berufsgruppen werden erstmals überhaupt gefördert.

Damit Sie einschätzen können, ob Sie betroffen sind, haben wir das Wichtigste zusammengefasst.

zur Mandanteninformation:

Förderrechner

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Geförderte private Altersvorsorge ab 2027

Berechnen Sie Ihre Zulagen nach den §§ 84 bis 86 EStG und Ihre zusätzliche Steuerentlastung nach § 10a EStG in der ab 2027 geltenden Fassung.

Ihre Angaben

Ihre Förderung

Grundzulage540,00 €
Zulagen zusammen – Gutschrift im Vertrag540,00 €
Zusätzliche Steuerentlastung
kombinierte Grenzbelastung 44,31 %
496,85 €
Gesamtförderung1.036,85 €

Die Zulagen werden dem Vertrag gutgeschrieben, die Steuerentlastung wird Ihnen über den Steuerbescheid erstattet. Ihr Eigenbeitrag wird dadurch nicht geringer.

2.340 €fließen in Ihren Vertrag
1.132 €kostet Sie das nach der Steuererstattung
57,6 %Förderung bezogen auf Ihren Eigenbeitrag

Was im Vertrag ankommt – und was Sie selbst tragen

Das fließt in Ihren Vertrag2.340 €
Das zahlen Sie selbst ein1.800 €
Ihr Eigenbeitrag Zulagen vom Staat verbleibender Eigenaufwand Rückfluss über die Steuererstattung

Rechenweg im Einzelnen
SchrittBetrag
Stufe 1 – 50 % auf Beiträge bis 360 €180,00 €
Stufe 2 – 25 % auf Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €360,00 €
Kinderzulage – 100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind0,00 €
Grundzulage des mittelbar berechtigten Partners – höchstens 175 €0,00 €
Berücksichtigungsfähige Eigenbeiträge – höchstens 1.800 €1.800,00 €
Zuzüglich Beiträge des Partners – höchstens 120 €0,00 €
Zuzüglich Zulagenanspruch540,00 €
Abzugsvolumen nach § 10a EStG2.340,00 €
Rechnerische Steuerentlastung1.036,85 €
Abzüglich anzurechnender Zulagenanspruch540,00 €
Zusätzliche Steuerentlastung aus der Günstigerprüfung496,85 €

Die kombinierte Grenzbelastung berechnet sich als s × (1 + z + k) ÷ (1 + s × k), wobei s der tarifliche Grenzsteuersatz, z der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und k der Kirchensteuersatz ist. Die Formel berücksichtigt, dass die Kirchensteuer selbst als Sonderausgabe abziehbar ist. Der Berufseinsteigerbonus bleibt bei der Anrechnung nach § 2 Abs. 6 Satz 2 EStG außer Betracht.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz vom 26.5.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), geltend ab 1.1.2027. Der Steuersatz von 47 % beruht auf einem Gesetzentwurf und ist noch nicht beschlossen.
Hinweis: Die Steuerentlastung wird über den eingegebenen Grenzsteuersatz genähert. Die gesetzliche Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 EStG erfolgt über eine vollständige Vergleichsberechnung der tariflichen Einkommensteuer; bei Progressionssprüngen weicht das Ergebnis ab. Nicht berücksichtigt sind die spätere Besteuerung der Leistungen, Produktkosten und Renditen. Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine individuelle Beratung.