
Jahressteuergesetz 2022
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sollen ua. folgende Änderungen erfolgen:
– Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, § 139b AO
– Modernisierung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung
– Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
– Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Zusammenhang
mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
– weitgehende Abschaffung der Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung der Registerfälle für Drittlizenzen, § 49 EStG
– Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 20212 – BvL 1/13 –, § 32c EStG
– Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf
3 Prozent, § 7 Absatz 4 EStG
– vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10
Absatz 3 EStG
– Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags, § 20 Absatz 9 EStG
– Anhebung des Ausbildungsfreibetrags, § 33a EStG
– Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages
– Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
– Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt
des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021
Sowie im Bereich der Umsatzsteuer:
– Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen
Steuerberater Lukas Hendricks stellt ihnen kurz und kompakt die wesentlichen geplanten Änderungen aus Praktikersicht vor.
Zum Download des Dokumentes:
Regierungsentwurf Jahressteuergesetz 2022 [2.219 KB]